Das Berufsbildungsgesetz verlangt, dass Ausbildende den Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen. Sie soll eine fühlbare finanzielle Unterstützung und zugleich eine Mindestentlohnung für die Leistung der Auszubildenden sein.
Hier erhalten Sie eine Übersicht über tarifvertraglich festgelegte Ausbildungsvergütungen.
Die Übersicht wurde vom Tarifregister der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales erstellt. Die Handelskammer Bremen übernimmt keine Gewähr.
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