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CE-Sprechtag
Innovationsmanagement
Informationen
| Beschreibung: Die CE-Kennzeichnung betrifft nahezu alle Unternehmen. Entweder sind diese als Hersteller oder Betreiber in der Pflicht, sich um das Thema zu kümmern, oder der Einkauf des Kunden muss sich damit beschäftigen. Viele Produkte, die auf dem EU-Markt gehandelt werden, müssen eine CE-Kennzeichnung besitzen. Die CE-Kennzeichnung drückt aus, dass spezifische gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Sie ist damit Reisepass für die gesamte EU. Hersteller, die in Europa ansässig sind, müssen die CE-Kennzeichnung kraft nationaler Gesetze anbringen. Vor allem die Änderungen der neuen Maschinenrichtlinie oder die praxisgerechte Erstellung von Risikobeurteilungen sind für Unternehmen interessant. Auch ist es wichtig zu wissen, ob das Produkt überhaupt unter eine der CE-Richtlinien fällt. Der Referent steht für 20-minütige Einzelgespräche zur Verfügung. |
Allgemein
| Datum: | 21.06.2012 |
| Status: | Die Anmeldefrist ist abgelaufen |
Kosten
| Preis: | kostenfrei |
Zusätzliche Informationen
| Zielgruppe: | Selbstständig / Geschäftsführer |
Veranstaltungstermine, -orte und Referenten
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21.06.2012
Veranstaltungsort: |
15:30 - 17:00 Uhr
Handelskammer Bremen (Haus Schütting) Am Markt 13 28195 Bremen Manfred Skiebe |
VERANSTALTUNGS-NR. 11248886
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ANSPRECHPARTNER
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VERANSTALTER
Handelskammer Bremen
(Haus Schütting)-
Am Markt 13
28195 Bremen
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Ansprechpartner von A bis Z (Dokument-Nr.: 70010)
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Leistungen von A bis Z (Dokument-Nr.: 6207)
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Unternehmensservice Bremen (Dokument-Nr.: 549)
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Berufsausbildungsvertrag Online (Dokument-Nr.: 10341)
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Lehrstellenbörse (Dokument-Nr.: 85856)
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nexxt-change - Internetportal für Nachfolge und Existenzgründung (Dokument-Nr.: 82286)
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IHK-Kooperationsbörse (Dokument-Nr.: 85668)
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IHK-Recyclingbörse (Dokument-Nr.: 10990)
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Newsletter (Dokument-Nr.: 2358)
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HANDELSKAMMER IM DIALOG BEI:
Dienstleistungskonzessionen – Klare Regelung erforderlich
Dass die Europäische Union – ähnlich wie für Bauaufträge – nun auch für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen einheitliche Regeln einführen möchte, hat für einen Proteststurm von Bürgern gesorgt, die eine Privatisierung der Wasserversorgung befürchten. Dabei will die EU nicht entscheiden, ob Leistungen vom Staat oder durch Private erbracht werden, sondern klare Rahmenbedingungen für eine Konzessionsvergabe schaffen. Allerdings sieht der DIHK auch Nachbesserungsbedarf.

