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CE-Sprechtag

Innovationsmanagement

Informationen

Beschreibung:
Die CE-Kennzeichnung betrifft nahezu alle Unternehmen. Entweder sind diese als Hersteller oder Betreiber in der Pflicht, sich um das Thema zu kümmern, oder der Einkauf des Kunden muss sich damit beschäftigen. Viele Produkte, die auf dem EU-Markt gehandelt werden, müssen eine CE-Kennzeichnung besitzen. Die CE-Kennzeichnung drückt aus, dass spezifische gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Sie ist damit Reisepass für die gesamte EU. Hersteller, die in Europa ansässig sind, müssen die CE-Kennzeichnung kraft nationaler Gesetze anbringen. Vor allem die Änderungen der neuen Maschinenrichtlinie oder die praxisgerechte Erstellung von Risikobeurteilungen sind für Unternehmen interessant. Auch ist es wichtig zu wissen, ob das Produkt überhaupt unter eine der CE-Richtlinien fällt.

Der Referent steht für 20-minütige Einzelgespräche zur Verfügung.

Allgemein

Datum: 21.06.2012
Status: Die Anmeldefrist ist abgelaufen     

Kosten

Preis: kostenfrei

Zusätzliche Informationen

Zielgruppe: Selbstständig / Geschäftsführer

Veranstaltungstermine, -orte und Referenten

21.06.2012
Veranstaltungsort:
15:30 - 17:00 Uhr
Handelskammer Bremen
(Haus Schütting)
Am Markt 13
28195 Bremen

Manfred Skiebe

VERANSTALTUNGS-NR. 11248886

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  • Telefon: 0421 3637-230
  • Fax: 0421 3637-326

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Handelskammer Bremen

(Haus Schütting)
  • Am Markt 13
    28195 Bremen
16.05.2013

Dienstleistungskonzessionen – Klare Regelung erforderlich

Dass die Europäische Union – ähnlich wie für Bauaufträge – nun auch für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen einheitliche Regeln einführen möchte, hat für einen Proteststurm von Bürgern gesorgt, die eine Privatisierung der Wasserversorgung befürchten. Dabei will die EU nicht entscheiden, ob Leistungen vom Staat oder durch Private erbracht werden, sondern klare Rahmenbedingungen für eine Konzessionsvergabe schaffen. Allerdings sieht der DIHK auch Nachbesserungsbedarf.